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Zwangsversteigerungen

Für Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen von Immobilien im Bezirk des Amtsgerichts Achern ist gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 lit. a Verordnung des Justizministeriums über Zuständigkeiten in der Justiz vom 20. November 1998 das Amtsgericht Baden-Baden zuständig.

 Weitere Informationen erhalten sie auf der Internetseite des Amtsgerichts Baden-Baden.

 

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