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Apostillen Legalisationen

Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.

 

 Für den hiesigen Amtsgerichtsbezirk ist somit das Landgericht Baden-Baden zuständig.

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